VPG-Sport und Ausbildung

 

Der Vielseitigkeitssport für Gebrauchshunde - kurz VPG
ist ein recht zeitaufwändiger aber auchsehr interessanter Sport.
Er besteht aus 3 Stufen (VPG 1,2 und 3) mit je 3 Abteilungen:

  • Fährte (Abteilung A)
  • Unterordnung (Abteilung B)
  • Schutzdienst (Abteilung C).

 

Besonders talentierte Sucher werden zu Fährtenhunden ausgebildet

 

Übungszeiten:

VPG-Übungsstunde: Mittwoch 17:00 Uhr und Sonntag 10:00 Uhr

 

 

 




VPG-Ausbilderteam

Unser erfahrenes Ausbilderteam unterstützt die VPG-Hundeführer bei der Ausbildung ihrer Vierbeiner...

Alle sind selbst aktive und erfolgreiche Hundeführer, die ihr Ausbildungskönnen schon vielfach auf Ausscheidungsveranstaltungen unter Beweis gestellt haben.

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Allgemeines zur VPG

In den drei Disziplinen Fährtenarbeit, Unterordnung und Schutzdienst wird die Vielseitigkeit und Intelligenz des Hundes gleichermaßen gefordert und gefördert.
An Hundeführer/in wie an Hund werden hier hohe Anforderungen gestellt. Die Ausbildung eines geprüften Schutzhundes erfordert sehr viel kynologischen Sachverstand, Wissen über tierliche Verhaltensweisen, Selbstdisziplin, Geduld, Einfühlungsvermögen und Verantwortung.

Besonders geeignet für diesen Sportzweig sind die

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Begleithundprüfung (BH)

Die BH-Prüfung ist eine Basisausbildung, die zum Weiterführen des Hundes in der Vielseitigkeitsprüfung zwingend erforderlich ist.

Hier lernt der Hundeführer für jede Situation die richtigen Hörzeichen ("Fuß", "Sitz", "Platz" usw.) einzusetzen und der Hund lernt, diese entsprechend umzusetzen.

Außerdem lernt der Hund das Verhalten zu anderen Menschen und Tieren. Erst wenn die BH-Prüfung bestanden wird, kann man seinen Hund an die Vielseitigkeitsprüfung heranführen.

 
Fährtenarbeit Abt A
Bei der Fährtenarbeit muß der Hund in einem Gelände (z.B. Acker oder Wiese) durch den Einsatz seines Geruchsinnes Gegenstände finden und den erfolgreichen Fund seinem Hundeführer durch ein entsprechendes Verhalten anzeigen. Die Anzahl der Gegenstände und die Länge der abzusuchenden Fährte richtet sich nach den entsprechenden Prüfungsstufen (SchH I-III, FH 1 und FH 2). Die Fährtenhundprüfung (FH 1, FH 2) sind spezielle Prüfungen bei denen der Hund nur in Fährtenarbeit vorgeführt wird. Vorrausetzung ist natürlich auch hier, die bestandene Begleithundprüfung.
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Unterordnung Abt B
Die Unterordnung oder der Gehorsam sind die Grundlage der gesamten Ausbildung eines Hundes. Sie ist die Erweiterung der Ausbildung zum Begleithund und wird von der SchH-Stufe I bis zur SchH-Stufe III immer anspruchsvoller.
Zu einer Schutzhundeprüfung gehört der Nachweis der Führigkeit des Hundes, also seiner Bereitschaft, die Befehle seines Menschen auszuführen. Der Gehorsam bildet die Grundlage für das harmonische Zusammenwirken von Hundesportler/in und Hund.
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Schutzdienst Abt C
Bei der Ausbildung im Schutzdienst wird der vorhandene Spieltrieb des Hundes ausgenutzt und gezielt eingesetzt. Der Hund lernt auch unter extremen Bedingen auf die Hörzeichen seines Hundeführers zu reagieren. Ein gut ausgebildeter Hund und Hundeführer wird in der Öffentlichkeit nicht negativ auffallen.
Neben dem Einsatz bei der Jagd dient der Hund seit seiner Haustierwerdung dem Menschen als Beschützer seiner Person oder seines Eigentums. Sich für das Rudel einzusetzen, lernt der Welpe schon früh von seiner Mutter.
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